22 fördernde Schachtanlagen 1987, dem Gründungsjahr des Ruhrkohle-Chores

Immaterielles Kulturerbe BRD – „Singen des Steigerlieds“

Ziel erreicht! (Juni 2023)

Das „Singen des Steigerlieds“ ist nun in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kuturerbes aufgenommen!
Nach der Verleihung der Urkunde stimmte die Delegation das Steigerlied an „Glückauf, Glückauf…“

(U. Hauschild (Geschäftsführer RKC); B. Bergerhoff-Wodopia (Vorstand RAG-Stiftung); A. Artmann (Geschäftsführer RKM); H. Neuber (2.Vorsitzender Sächs. Landesverband der Bergmanns- Hütten- und Knappenvereine); W. Blappert (ehem. Geschäftsführer RKC); C.-D. Grabner (WAZ); H. Jüngst (Chorleitung RKC).

Urkunde – „Singen des Steigerlieds“


 

Ein Meilenstein wurde erreicht (Juni 2021)

Jetzt ist es amtlich. Das „Steigerlied“ ist in das immaterielle Kulturerbe NRW aufgenommen worden. Damit hat der Ruhrkohle-Musik e.V. (RKM) mit der Ausarbeitung und Einreichung der Anträge einen ersten Meilenstein erreicht. Allerdings geben sich die Geschäftsführer von RKM, Herr Andreas Artmann (rechts im Bild), und der Geschäftsführer vom Ruhrkohle-Chor, Herr Wilfried Blappert (links im Bild nach der Verleihung und der Übergabe der Urkunde), noch nicht zufrieden. Sie stehen nun im Kontakt mit Vertretern anderer Bundesländer mit Bergbauhistorie. Das Ziel: ein gemeinsamer Eintrag in das bundesweite Kulturerbe-Register.